Quelle: SpOn
Wenn etwa ein entführtes Passagierflugzeug auf ein Stadion zufliege, müsse die Bundesregierung handeln können. "Wenn als letztes Mittel, um die Bevölkerung zu schützen, nur der Abschuss möglich ist, muss der Waffeneinsatz erlaubt sein", sagte Jung.
Die Verfassung muss nach Ansicht des Ministers dafür nicht geändert werden.
Na hallo? Was hatte die rot/grüne Regierung schon beschlossen? Dass Passagierflugzeuge notfalls abgeschossen werden dürfen. Mit welcher Begründung hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz (zurecht) kassiert? Ein Abwiegen von Leben widerspreche §1 des Grundgesetzes. Nicht nur müsste die Verfassung geändert werden, es müsste sogar ein unabänderbarer Paragraph verändert werden.
Dass Entscheidungen des Verfassungsgerichts gerne mal von den Politikern ignoriert oder ad absurdum geführt werden bin ich ja gewöhnt, aber diese Aussage ist wirklich frech. Leider dürfen Minister ja labern was sie wollen und später sagen "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?".
Gepostet von OnisanT um 03:05 PM. Kategorie: Politisches
